Was muss ich tun, um Barzuschuss zu erhalten?
Die Abwicklung des Barzuschusses erfolgt in drei Schritten:
- Der Autobesitzer lässt sein Fahrzeug im Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 in einer Werkstatt nachrüsten. Sie bescheinigt ihm den Einbau des Filters.
- Mit diesem Nachweis geht es zur Zulassungsbehörde. Dort lässt der Fahrzeughalter die entsprechende Partikelminderungsstufe nach Vorlage einer Abnahmebescheinigung für den nachträglich eingebauten Diesel-Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen. Nach der Änderung kann die neue Plakette ausgehändigt werden (rot wird
zu gelb, gelb wird zu grün).
- Für die Antragstellung steht ab dem 1. Februar 2012 auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Antragsmaske zur Verfügung. Dort können die erforderlichen Informationen eingetragen werden. Die Daten übermittelt der Antragsteller (Fahrzeughalter) elektronisch an das BAFA. Anschließend druckt er das Antragsformular aus, unterschreibt es und sendet es zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA.
Der Antrag ist vollständig, wenn alle Formularfelder ausgefüllt und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die benötigten Anlagen beigefügt sind.

