De-minimis-Beihilfen
Spediteure, die ihre Lkw mit Rußpartikelfiltern nachrüsten, können staatliche Zuschüsse im Rahmen der so genannten De-
Minimis-
Beihilfen beantragen. Mit dieser Maßnahme erhöht die Bundesregierung den Anreiz, umweltfreundliche und schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen, denn eine Nachrüstung der Fuhrparks mit Rußpartikelfiltern ist ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz und die Verbesserung der Luftqualität.
Wie unterstützt der Staat konkret Spediteure bei der Umrüstung ihres Fuhrparks?
- Im Rahmen der De-Minimis-Förderung erhalten Spediteure Zuschüsse für den nachträglichen Einbau eines Partikelfilters. Dafür stellt die Bundesregierung jährlich bis zu 356 Millionen € zur Verfügung. Hinzu kommen für 2009 und 2010 zusätzlich jeweils 50 Millionen € aus dem zweiten Konjunkturprogramm.
- Der jährliche Zuwendungshöchstbetrag ist abhängig von der Anzahl der Lkw ab 12 Tonnen im Fuhrpark und muss nicht zurückgezahlt werden. Je Fahrzeug werden 2.000 € bezuschusst, maximal 3.600 € der Fördergelder dürfen in die Umrüstung eines Lkw gesteckt werden. Die Höchstgrenze für jedes Unternehmen liegt bei 33.000 € pro Jahr bzw. 100.000 € innerhalb von drei Jahren.
- Beispiel: Ein Spediteur besitzt zehn Lkw, pro Fahrzeug erhält er – unabhängig von der Mautkategorie – 2.000 € Fördergelder, insgesamt also 20.000 €. Diese kann er jedoch nicht beliebig einsetzen, denn der Förderbetrag ist bei fahrzeugbezogenen Maßnahmen auf 3.600 € pro Lkw begrenzt. Das bedeutet: Der Spediteur darf nicht nur ein Fahrzeug für 20.000 € umrüsten oder zwei für je 10.000 €. Er muss die Gesamtsumme verteilen: Beispielsweise drei Lkw mit jeweils 3.600 € fördern lassen, acht Lkw mit je 2.500 € oder auch zehn Lkw mit dann je 2.000 €. Ziel dieser Regelung ist, dass insgesamt möglichst viele Fahrzeuge nachgerüstet werden.
- Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder ist, dass die Lkw (ab 12 t zGG) bis spätestens 31. Oktober 2010 auf die Spedition zugelassen wurden. Nicht relevant ist die EURO-Norm der Lkw – Spediteure bekommen die Förderung für ihren gesamten Fuhrpark.
- Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Antragsformulare sind im Internet unter www.bag.bund.de erhältlich.
