und Gesundheitsschutz: Halter von Pkws sowie Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3, 5 Tonnen erhalten einen staatlichen Barzuschuss von 330 Euro, wenn sie ihren Wagen mit einem Partikelminderungssystem ausstatten. Die Förderrichtlinie ist seit 13. Mai 2010 in Kraft, Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ab 1. Juni 2010 entgegen.
Für Pkws und Wohnmobile gilt eine rückwirkende Förderung: Wer seinen Wagen nach dem 1. Januar 2010 nachgerüstet hat, erhält die Prämie ebenfalls. Voraussetzung ist, dass der Waagen oder das Wohnmobil vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurde. Bei leichten Nutzfahrzeugen bis 3, 5 Tonnen muss das Datum der Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009 liegen.
Der Sofortzuschuss für eine Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen wurde schon 2009 ausgezahlt und löste einen Modernisierungsschub bei gebrauchten Diesel-Autos aus. Davor erhielten Fahrzeughalter die 330 Euro auf die Kfz-Steuer gutgeschrieben, so dass der Bonus erst verzögert wirksam wurde. Nach dem Erfolg des Förderprogramms hat die Bundesregierung nun wieder mehr als 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der neue Fördertopf reicht damit für rund 160.000 weitere Nachrüstungen.
NACHRÜSTVORTEILE
- 330 Euro staatliche Förderung als Sofortzuschuss – Verlängerung geplant
Für Halter von Pkws sowie Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3, 5 Tonnen Gesamtgewicht
- Günstigere Kfz-Steuer mit Rußfilter
Diesel-Pkws ohne Filter zahlen jährlich höhere Beiträge
- Freie Fahrt – in allen Umweltzonen
Mit dem City-Filter® erhalten Euro 3-Diesel die grüne Plakette
- Steigerung Wiederverkaufswert
Laut Schwacke ist ein Diesel mit Filter rund 600 Euro mehr wert
Die Strafsteuer für Fahrzeuge mit einer Pkw-Zulassung und ohne Filter beträgt 1, 20 Euro pro 100 Kubikzentimeter und gilt bis zum 31. März 2011.
PRÄMIE BEANTRAGEN
Und so funktioniert es: Die Werkstatt stellt den Fahrzeugbesitzern eine Bescheinigung über die Nachrüstung mit einem HJS City-Filter® aus. Wichtig: Der Filter muss zwischen 13. Mai – seitdem gilt die neue Förderrichtlinie – und 31. Dezember 2011 eingebaut worden sein. Bei Pkws und Wohnmobilen gilt eine rückwirkende Förderung ab 1. Januar 2010. Anträge für den Barzuschuss können ab 1. Juni auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de) abgerufen werden.
Fahrzeughalter schicken den ausgefüllten Antrag bis 15. Februar 2011 mit zwei Originalunterschriften zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins per Post an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die 330 Euro werden dann zügig an das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen. Eine Abtretung des Zuschusses ist ausgeschlossen.
Bei Unternehmen muss dem Antrag eine Erklärung beigefügt werden, dass die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission („De-minimis“-Beihilfen) als Rechtsgrundlage anerkannt wird und durch den Barzuschuss die geltenden Fördergrenzen nicht überschritten werden. Als Vordruck ist die vom BAFA im Internet (www.bafa.de) zur Verfügung gestellte „De-minimis-Erklärung“ zu verwenden.
Weitere Informationen zur Barprämie sind bei der BAFA-Hotline unter 030 - 346 465 480 oder per E-Mail an partikelfilter@bafa.bund.de. erhältlich. Das unkomplizierte Verfahren der Antragstellung ist in der Grafik entsprechend umgesetzt.
FRAGEN & ANTWORTEN
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Barzuschuss, der BAFA-Abwicklung, der Partikelfilter-Nachrüstung und vieles mehr.
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