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Zum Schutz von Mensch und Umwelt

Zum Schutz von Mensch und Umwelt steht die Verbesserung der Luftqualität ganz oben auf der politischen Agenda. Um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen, hat der Staat eine Reihe von Maßnahmen angestoßen. Sie sollen dazu motivieren, dieselbetriebene Pkws, Lkws oder Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Technologien zur Abgas-Nachbehandlung zu modernisieren.

Von besonderer Bedeutung sind die Umweltzonen, die in mehr als 40 deutschen Städten eingeführt worden sind. Weitere Städte folgen diesem Beispiel in Kürze. Mit der Nachrüstung ihrer Fahrzeuge sichern sich Autobesitzer oder Flottenbetreiber langfristig freie Fahrt in allen Umweltzonen.

Vor allem bei Lastkraftwagen und Bussen lohnt sich die Modernisierung mit Partikelfiltern: Aufgrund der sogenannten ökologischen Mautspreizung zahlen Unternehmen für Lkws mit einem HJS-Vollfiltersystem seit 1. Januar 2009 weniger Mautgebühr. Und der ÖPNV wird durch eine möglichst emissionsarme Busflotte seiner Vorbildfunktion für saubere, umweltschonende Mobilität gerecht.

Umweltzonen
Plaketten und Fahrverbote
MAUT-Verordnung
Ökologische Spreizung
De-minimis-Beihilfen
Staatliche Zuschüsse für Spediteure
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