
Aus diesem Grund sind Grenzwerte und Alarmschwellen für die Konzentration von bestimmten Schadstoffen in der Luft insbesondere aus dem Straßenverkehrsbereich festgelegt worden, die nach und nach verschärft werden. Bei Stickoxiden liegt der erlaubte Jahresmittelwert derzeit bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, bei Feinstaub bei 20 Mikrogramm. Sollten die Werte überschritten werden, müssen in betroffenen Regionen Maßnahmen zur Minderung der Schadstoffbelastungen ergriffen werden – um einen effektiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Verschärfung des europäischen und deutschen Immissionsschutzrechts trifft auf eine Situation in den deutschen Städten, die durch steigende Verkehrsbelastungen gekennzeichnet ist. Verantwortlich sind nicht nur stetig wachsende Fahrleistungen im motorisierten Individualverkehr, sondern gerade auch im straßengebundenen Güterverkehr.
In vielen deutschen Großstädten werden insbesondere die durch die EU festgesetzten Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffoxide (NOx) und Feinstaub (PM10) überschritten. Als Reaktion darauf haben viele Bezirksregierungen Luftreinhaltepläne aufgestellt, die den neuen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechen. Denn als Träger der Verkehrs-
Um den Ausstoß von Dieselruß – einer zentralen Komponente von Feinstaub – und Stickstoffoxide zu senken, sind im Straßenverkehr technische und nicht-