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EU Luftqualitätsrichtlinie

Ziel der Europäischen Luftqualitätsrahmenrichtlinie (1999/30/EG), ihrer Tocherrichtlinien sowie ihrer entsprechenden Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist es, die Luftqualität insbesondere in den europäischen Großstädten messbar zu verbessern.

Aus diesem Grund sind Grenzwerte und Alarmschwellen für die Konzentration von bestimmten Schadstoffen in der Luft insbesondere aus dem Straßenverkehrsbereich festgelegt worden, die nach und nach verschärft werden. Bei Stickoxiden liegt der erlaubte Jahresmittelwert derzeit bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, bei Feinstaub bei 20 Mikrogramm. Sollten die Werte überschritten werden, müssen in betroffenen Regionen Maßnahmen zur Minderung der Schadstoffbelastungen ergriffen werden – um einen effektiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Verschärfung des europäischen und deutschen Immissionsschutzrechts trifft auf eine Situation in den deutschen Städten, die durch steigende Verkehrsbelastungen gekennzeichnet ist. Verantwortlich sind nicht nur stetig wachsende Fahrleistungen im motorisierten Individualverkehr, sondern gerade auch im straßengebundenen Güterverkehr.

In vielen deutschen Großstädten werden insbesondere die durch die EU festgesetzten Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffoxide (NOx) und Feinstaub (PM10) überschritten. Als Reaktion darauf haben viele Bezirksregierungen Luftreinhaltepläne aufgestellt, die den neuen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechen. Denn als Träger der Verkehrs- und Bauleitplanung sowie des öffentlichen Nahverkehrs ist es in erster Linie die Aufgabe der Städte, effektive Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Vorgaben zu entwickeln und umzusetzen.

Um den Ausstoß von Dieselruß – einer zentralen Komponente von Feinstaub – und Stickstoffoxide zu senken, sind im Straßenverkehr technische und nicht-technische Maßnahmen notwendig. Als besonders erfolgreich hat sich die Einführung von Umweltzonen erwiesen, in denen nur Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß unterwegs sein dürfen. Daher setzt der Bund auch auf die Förderung von Diesel-Partikelfiltern, die selbst älteren Fahrzeugen gute Emissionswerte ermöglichen.


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