Es ist Ziel, mit vorgeschriebenen Grenzwerten die Schadstoffbelastung für die Umwelt durch Kraftfahrzeuge zu
verringern. Deshalb werden über die Kfz-Steuer Anreize für die Herstellung und die Verwendung von Pkw und Nutzfahrzeugen (Nfz)
geschaffen, die weniger umweltbelastend sind.
Die emissionsbezogenen Vergünstigungen bei der Pkw-Steuer orientieren sich an den jeweils anspruchvollsten europäischen
Abgasvorschriften (Euro1 bis Euro4).
Kfz-Steuer für Pkw (613 KB)
(Bundesministerium der Finanzen, Referat Presse und Information,
www.bundesfinanzministerium.de
)
Zulassungspflichtige Nfz werden allgemein nach dem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht besteuert.
Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge (181 KB)
(Bundesministerium der Finanzen, Referat Presse und Information,
www.bundesfinanzministerium.de
)

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