


Die "Filterliste" (Geprüfte Partikelfilter-Systeme für Dieselmotoren) wurde im Auftrag der SUVA (1) und des BUWAL vom Ingenieurbüro TTM A. Mayer (2) erstellt.
Filterliste, Version vom 1. März 2004
Die Filterliste enthält eine Zusammenstellung und Bewertung von heute auf dem Markt angebotenen Partikelfilter-Systemen, die aufgrund eines im Rahmen des VERT-Forschungsprojektes (3) entwickelten Prüfverfahrens auf ihre Tauglichkeit zur Partikelabscheidung im Abgas von Dieselmotoren untersucht worden sind. Im weiteren weist der Bericht auf Kontrolltechniken und -verfahren hin, deren Einsatz die Überprüfung der Wirksamkeit der Partikelfilter im Feld erläutern.
Der Einsatz von Partikelfiltern bei Baumaschinen mit Dieselmotoren kann von den Vollzugsbehörden gestützt auf die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verlangt werden. Grundlage dafür bilden Artikel 4 LRV zusammen mit Ziffer 88 Anhang 2 LRV sowie das Minimierungsgebot für krebserzeugenden Dieselruß und die PM10-Immissionssituation. Die Forderung ist vor allem bei größeren Baustellen sowie Baustellen in verkehrsreichen, dicht besiedelten Gebieten angezeigt, kann doch damit eine entscheidende Reduktion der Belastung von Baustellen-Anwohnern durch krebserzeugenden Dieselruß erreicht werden.
Die umfangreichen Untersuchungen des VERT-Projektes 1993 - 1998, die auch einen zweijährigen Feldversuch umfassten (wobei einzelne Filter Laufzeiten von mehr als 7000 Stunden erreichten), haben den Nachweis erbracht, dass heute Partikelfilter-Systeme mit verschiedensten Filtermaterialien und Regenerationsverfahren auch für den härtesten Einsatz in Baumaschinen (sowohl im Tunnel als auch außerhalb) geeignet sind.
Zudem haben die Untersuchungen gezeigt, dass Partikelfilter derzeit die effizienteste Lösung zur Minderung der Partikelemissionen bei Dieselmotoren sind und zwar sowohl bezüglich Masse wie auch Anzahl der Rußpartikel. Insbesondere wurde der Nachweis erbracht, dass solche Filter in der Lage sind, auch Feinstpartikel im Größenbereich von weniger als 300 nm (d.h. mit erhöhter Lungengängigkeit) zu mehr als 99% abzuscheiden.