Allgemeine Informationen

Mobil bleiben mit HJS

  • Bund unterstützt die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen bis zu 80%
  • Bis zu 3.000 Euro finanzielle Unterstützung der Hersteller für Wohnmobile
  • Allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden
  • Systeme sind jetzt bestellbar
  • Ausbau des Lieferprogramms erfolgt kontinuierlich
SCR Nachrüstung für Transporter
Alle Informationen finden Sie in unserer Broschüre

Luftqualität im Fokus

Zwar hat sich die Luftqualität in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert, doch nach wie vor überschreiten zahlreiche Städte innerhalb Deutschlands den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40μg/m³ Luft im Jahresmittel. Um Fahrverbote zu umgehen und damit finanzielle Belastungen als auch Nutzungseinschränkungen für Bürger und Unternehmen zu vermeiden, werden zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Stickoxiden ausgeschöpft, um die Mobilität aller Verkehrsteilnehmer aufrecht zu erhalten.

Die Maßnahmen beinhalten auch die Nachrüstung von leichten Handerwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen in den 65 Städten, die die Grenzwerte überschreiten. Der Bund unterstützt diese Nachrüstung mit bis zu 80%.

FAQ’S:

Ja. Aufgrund bereits existenter Gesetzgebung zu geltenden Grenzwerten der NOx Reduktion von Nachrüstsystemen ist das möglich. Die geltende Förderrichtlinie findet man unter dem Bundesanzeiger, Bekanntmachung, veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juli 2019 BAnz AT 10.07.2019 B4.

Eine finanzielle Förderung erhalten gewerblich genutzte Fahrzeuge:

  • leichte Handwerkerfahrzeuge mit Abgasschlüsselnummer (14.1 in der Zulassungsbescheinigung): 35xx; zulässiges Gesamtgewicht ab 2.800 kg.
  • schwere Handwerkerfahrzeuge mit Abgasschlüsselnummer (14.1 in der Zulassungsbescheinigung): 0683, 0684, 0690 oder 0691; zulässiges Gesamtgewicht bis 7.500 kg.

Alle Infos sowie Voraussetzungen bzw. Anträge sind über die www.bav.bund.de einzusehen bzw. zu stellen.

 

Eine finanzielle Unterstützung erhalten privat genutzte Fahrzeuge:
Von den Fahrzeugherstellern gibt es teilweise eine finanzielle Unterstützung. Infos dazu gibt es auf den Internetseiten der Hersteller.

Gewerblich genutzte Fahrzeuge:

Die Höhe der jeweiligen Förderung liegt bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (2,8 t- 3,5t) pro Fahrzeug bei 3.600 € bzw. 4.800 € für die schweren Handwerker- und Lieferfahrzeuge (3,5t- 7,5t).

Privat genutzte Fahrzeuge:

Für privat genutzte Fahrzeuge gibt es von Seiten der Hersteller bis zu 3.000 Euro.

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge:

Alle Infos, Richtlinien, Merkblätter sowie Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse: www.bav.bund.de  abgerufen oder unmittelbar bei der BAV angefordert werden.

Für privat genutzte Fahrzeuge:

Infos auf den Internetseiten der Hersteller.

Nach dem Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung darf das gewerblich genutzte Handwerker- oder Lieferfahrzeug durch den Unternehmer für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nicht veräußert oder verschrottet werden.

Das Handwerker- oder Lieferfahrzeug muss nach der Nachrüstung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren überwiegend in den besonders belasteten Städten gemäß Anhang II und anliegenden Landkreisen eingesetzt werden.

HJS vertreibt diese SCR-Systeme ausschließlich über seine eigens geschulten Kompetenzpartner. Diese verfügen über das entsprechende Fachwissen zum Einbau dieses Systems als auch über die erforderliche Zusatzausrüstung.

Ja. Unsere ausgewählten Partner sind mit ihren Werkstätten deutschlandweit vertreten. Neben der entsprechenden Werkstatttechnik, Soft- und Hardware kann der Kompetenzpartner auch die Beistellung von Ersatzteilen gewährleisten. Ebenfalls sind die Kompetenzpartner alle zertifizierte und eingetragenen AU Betriebe nach § 29 Absatz 12 StVZO.

Im Regelfall wird nach den werkseitig verbauten Komponenten wie Partikelfilter oder Katalysator das SCR-System eingebaut. Hierfür kann der mittlere Schalldämpfer durch das Abgasreinigungssystem ersetzt werden. Der werkseitige Endschalldämpfer verbleibt hierbei unter dem Fahrzeug.

Der Einbau dauert ca. 8-12 Stunden.

Nein. Lediglich der Hinweis in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 „Bemerkungen“ erfolgt nach Einbau:

„NOxMS-H-schwer mit erh. Minderungsleistung, Typ, KBA (ABE-Nr. eintragen) ab (Einbaudatum eintragen)“

  • Freie Fahrt bei Fahrverboten in Städte
  • Steigerung des Wiederverkaufswertes des Fahrzeuges durch die Nachrüstung

Ja. Mit einer Nachrüstung ist die Einfahrt in Fahrverbotszonen möglich. Die Nachrüstung wird in den Papieren eingetragen aber nicht finanziell gefördert.

Die Nachrüstsysteme wiegen ca. 25 kg.

Technologie

NOx-System mit aktivem Thermo-Management

  • AdBlue-System analog Euro 6/VI mit aktivem Thermomanagement
  • Keine dauerhafte Belastung des Bordnetzes             
  • Entwickelt, qualifiziert und produziert nach Standards der Erstausrüstung (ISO 9001/VDA 6.1/6.2)

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Einbau

Als erstes Unternehmen auf dem deutschen Markt hat HJS die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten, die speziell für Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie Wohnmobile ausgelegt ist.

Im laufenden Betrieb sind die Systeme vergleichbar mit den Serienlösungen moderner Euro 6/VI Nutzfahrzeuge. Je nach Fahrzeugtyp ist mit rund 3%-5% Adblue® vom Dieselverbrauch zu rechnen.

Die Systeme werden über die Kompetenzpartner von HJS eingebaut.

Verfügbarkeit/Preis

Einbau und Bezugsmöglichkeiten

Die Systeme werden über unseren Kompetenzpartner in Ihrer Nähe von HJS bezogen und eingebaut. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem Kompetenzpartner in Ihrer Nähe nach. Ihr Einbaupartner berät sie gerne und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.

Einbauvideo

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Unverbindliche Anfrage

HJS nimmt ab sofort Anfragen gerne telefonisch unter 02373 987 0 entgegen.

Adresse

HJS Emission Technology GmbH & Co. KG
Dieselweg 12
58706 Menden/Sauerland

Telefon: +49 23 73/987-0
Telefax: +49 23 73/987-199